Aktuelles
An dieser Stelle informiere ich Sie über aktuelle Themen und Neuerungen im Praxisbetrieb.
04.01.2022 Videobehandlung soll auch über die Corona- Pandemie hinaus möglich sein.
Das Thema der Psychotherapeutischen Behandlung über Videokonferenz hat im Zuge der Corona- Pandemie Fahrt aufgenommen. Ich selbst arbeite seit Anfang 2020 mit Videotherapie und habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Darum freue ich mich besonders über die neuen Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer, dass auch über die Corona- Sonderregelungen hinaus Videotherapie möglich bleiben soll:
Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer Berlin, 4. Januar 2022:
BPtK, PKV und Beihilfe beschließen dauerhafte Regelung
Die Corona-Pandemie hat auch in der Psychotherapie zu deutlich mehr Behandlungen per Videotelefonat geführt. Nach einer Online-Befragung im Jahr 2020 von rund 3.500 Psychotherapeut*innen konnten sich neun von zehn Psychotherapeut*innen vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe für Beamte haben schon jetzt vereinbart, telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Pandemie zu ermöglichen. „Die Kombination aus Präsenz- und Videobehandlung bietet die Chance, Patient*innen, die nicht immer eine Praxis aufsuchen können, kontinuierlich zu versorgen“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine entsprechende Regelung erwarten wir auch von den gesetzlichen Krankenkassen.“
Psychotherapeut*innen können damit je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Die Berufsordnungen der Psychotherapeut*innen sichern die Qualität der Behandlungen. „Wichtig ist dabei, dass Patient*innen bei Krisen ihre Psychotherapeut*in auch kurzfristig aufsuchen können“, betont BPtK-Präsident Munz. „Präsenz- und Videobehandlungen müssen deshalb aus einer Hand erbracht werden.“ Die Abrechnungsempfehlung umfasst Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, übende Interventionen und Testleistungen, aber auch Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie Fallkonferenzen.