Psychotherapie für 

gesetzliche Versicherte im Kostenerstattungsverfahren

Bei unserer Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis OHNE Kassenzulassung. Das bedeutet, dass wir nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Unter Umständen ist aber eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich.

Allegemeine Inforamationen zur Kostenerstattung

Bei unserer Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis OHNE Kassenzulassung. Das bedeutet, dass wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Unter bestimmten Umständen ist aber eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
 
Grundsätzlich ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Das heisst, dass die Behandlung in der Regel durch kassenzugelassene Psychotherapeuten erfolgen soll. Steht hierfür kein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zur Verfügung, ist eine Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung möglich (§ 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung bei einer medizinisch unaufschiebbaren Leistung)).
 
Eine entsprechende Broschüre zum Kostenerstattungsverfahren hat u.a. die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) herausgegeben. Die Broschüre finden sie hier.

Die gesetzlichen Kassen habe unterschiedliche Voraussetzungen und Antragsverfahren zur Kostenerstattung. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Anforderungen für die Antragstellung, einer Kostenerstattung bevor Sie bei uns einen Therapieplatz anfragen.

Eine Liste der Kolleg:innen mit Kassenzulassung finden Sie hier. 


Ablauf des Antrages

Information bei Ihrer Krankenkasse
Bevor Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen können, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen. Einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Therapeuten erhalten Sie über die Terminvergabestelle unter 116117.de

Kontaktaufnahme
Nachdem Sie die Psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben und vergeblich versucht haben einen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Kolleg:in zu bekommen (nicht vergessen Ihre Bemühungen zu dokumentieren) melden Sie sich gern bei uns. Gemeinsam besprechen wir, ob wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten können. Dann können wir den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Benötigte Unterlagen für den Antrag
Zum Teil haben die Krankenkassen unterschiedliche Voraussetzungen für die Antragsstellung. Eine Liste der Unterlagen die Sie für die Beantragung benötigen, finden sie HIER

Wenn es losgeht

Erstgespräch
Leider werden die Kosten für Erstgespräche in einer Privatpraxis von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Wenn Sie trotzdem vor Antragstellung ein persönliches Erstgespräch führen  möchten, ist dies natürlich möglich. Die Kosten müssen Sie in diesem Fall selbst tragen.

Probatorische Sitzungen und Therapie
In der Regel werden nach Antragstellung zunächst 4 probatorische Sitzungen bewilligt. Im Anschluss daran werden die eigentlichen Therapiesitzungen beantragt.

Kosten
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, können wir nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das heisst, dass wir die Rechnungen an Sie persönlich stellen und Sie sich die Kosten dann von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Nach Kostenzusage im Kostenerstattungsverfahren ist es meistens möglich, dass wir durch eine Abtretungserklärung die Rechnung direkt an die Krankenkasse stellen können.